Europäischer Sozialfonds (ESF)

Durch den ESF soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in Europa gefestigt werden. Er dient der Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten. Die Umsetzung des ESF erfolgt dezentral in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU. In Deutschland haben neben dem Bund, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten wird, auch alle Bundesländer ein eigenes Operationelles Programm (OP) geschrieben und Förderrichtlinien erlassen.

In der Förderperiode 2007-2013 stehen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 75 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Höhe der zu erhaltenden Mittel orientiert sich an der Leistungsstärke der Mitgliedstaaten. Deutschland erhält dabei 9,3 Mrd. €. Von diesen erhält das Land Baden-Württemberg in der Förderperiode 2007 – 2013 Fördermittel in Höhe von insgesamt 266 Mio. €. Lesen Sie weiter, wie der ESF im Bund und in Baden-Württemberg eingesetzt wird.